Die jagdliche Situation im Spechtwald
Der Spechtwald bildet einen Eigenjagdbezirk (gemäß §3 LJagdG) mit einer Größe von ca. 324 ha. Auf einer Fläche von ca.25ha müssen zu ortsüblichen Pachtpreisen Gelder an die Eigentümer abgeführt werden. Diese Fläche befand sich bis 1998 in der Verwaltungsjagd der staatlichen Forstorganisation. Innerhalb dieser Fläche befinden sich dem Jagdrevier angegliederte Flächen, welche zum Revier zugeschlagen wurden. Im Revier kommen Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild vor. Dam- und Rotwild werden von einer überregionalen Rotwildhegegemeinschaft „Zwischen Peene und Ryck” (Greifswald) zentral betreut. Das Revier ist als Kernrevier für beide Wildarten zu bezeichnen und ist mit aus diesem Grund der Hegegemeinschaft im Jahr 2000 beigetreten. Zur Feststellung dieser Belastung wurden bereits in Jahr 2000 Weisergatter 12 mal 12 Meter angelegt. Von diesen wurden im Laufe der Jahre 6 Gatter in neue Kulturgatter integriert, so dass an diesen Stellen ein Vergleich nur bedingt möglich wird. Dennoch zeigt sich bereits nach 6 Jahren Standzeit ein eindrucksvolles Bild, wie sehr der Wildäser als „Rasenmäher“ die ökologische Waldentwicklung zunichte macht.
An dieser Stelle sei ein kurzer Exkurs erlaubt der das Thema Gatter nochmals im speziellen beleuchtet. Insgesamt wurden seit Übernahme 47 ha in Verjüngung d.h. künstlich wie durch Naturverjüngun gebracht. Alle Flächen mussten gegattert werden, dazu wurden 17 962 lfm Knotengeflecht und 3386 lfm Hordengatter aufgestellt. Das entspricht einer Q: Zaunlänge von 82 lfm /ha das bedeutet es wurde eine gute Mischung zwischen Kleingattern und größeren Einheiten gefunden.
Die Kosten liegen bei etwa ca. 95.000€, einschließlich der ständigen Kontrollen u. Reparaturen wurden über 100 000 € für den Schutz vor dem Wildäser aufgewendet. Das entspricht einer Belastung von 387 €/ha oder ca. 38 €/ha/Jahr, spätestens jetzt ist zu erkennen was sich zu ändern hat.
Neben diesen erschreckenden Zahlen, die zum Teil durch alle Bürger getragen werden müssen, steht allein der Anspruch eine kleinen Gruppe von Jägern, die zu hohe Schalenwildbestände in diesem Gebiet erhält. Der Ersatz solcher Mittel ist bis zum heutigen Tage ausschließlich nur für landwirtschaftliche Kulturen durch die sogenannte Wildschadensausgleichskasse geregelt. Im Wald hingegen werden diese Schäden oder die Kosten, welche zur Reduzierung notwendig werden, nicht wahrgenommen.
Zielstellungen der Jagdbewirtschaftung
Ziel ist es, eine natürlich gemischte Verjüngung der standortheimischen Baumarten zukünftig ohne Zaunschutz und ohne Einsatz chemischer Mittel zu erreichen und forstwirtschaftlich tragbare Wilddichten dauerhaft sicherzustellen, so dass das angestrebte Walddauergefüge nicht gefährdet wird. Jagdliches Handeln ist in allen Bereichen zu betreuen, um Fehlverhalten auszuschließen. Dieses gilt insbesondere für die Schalenwildbejagung. Die rechtlichen Bestimmungen des § 1 Abs. 1 BJG sind nur im Rahmen einer konsequenten Bejagung innerhalb des eigenen Forstbetriebes sicherzustellen.
Von diesen ausgewogenen Verhältnissen, welche der Gesetzgeber zur Grundlage erhoben hat, ist der gegenwärtige Wildstand jedoch weit entfernt. Die derzeitigen Wildschäden, insbesondere die Sommer- u. Winterschälschäden an der Fichte und Buche stellen in einigen Abteilungen z. B. 2249 c5 u. b eine gravierende Gefährdung der Baumbestände dar. Diese Schäden sind teilweise so stark, dass normale forstliche Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist. Insbesondere der Anspruch auf eine naturgemäße Bewirtschaftung des Waldes setzt voraus, dass in vielen Bereichen mit natürlicher, als auch mit künstlicher Vorverjüngung gearbeitet werden soll. Diese macht deutlich, dass das Spannungsfeld zwischen Wildbestand und Waldentwicklung in diesem Fall nicht befriedigend gelöst ist. Die ökonomischen Verluste, die den Eigentümern auf diese Weise entsteht, können durch die Nutzung des Jagdrechtes überhaupt nicht ausgeglichen werden.
In der Augenblicklichen Situation werden sogar die Abschusszahlen für den EJB gekürzt, da die angestrebten Zielbestände der Hochwildarten zu niedrig erscheinen. Eine Betrachtung die ausschließlich von der jagdlichen Nutzung möglichst vieler Trophäenträger ausgeht. Da derartige einseitige Betrachtungsweisen nicht den Zielen der rechtlichen Regelungen entsprechen sind schwierige Auseinandersetzungen in den nächsten Jahren zu erwarten.
Gern gesehene Gäste im Spechtwald - doch auch hier ist auf die Interessen an der angrezenden Landwirte zu achten!
|